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Definition und Beispiel - leicht erklärt
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der zweiten Mendelschen Regel: Die sogenannte Spaltungsregel. Zum besseren Verständnis der
genutzten Fachtermini empfiehlt sich - sofern noch nicht getan - der Einführungsartikel zu den Mendelsche Regeln, die
erste Mendelsche Regel und wahlweise auch die Biografie von Gregor Mendel.
Die Spaltungsregel oder auch Segregationsregel besagt, dass sich im Falle einer gleichartig heterozygoten Parentalgeneration (beide
Blumen mit wR), die Filialgeneration1 in unterschiedliche Phänotypen aufspaltet.
Bei dominant-rezessiven Erbgängen zeigen 3/4 der Blumen den Phänotyp des
dominanten Gens (R). Denn jede Blume die mindestens ein dominantes (R) Gen trägt, wird einen rotes Erscheinungsbild besitzen. Dies gilt für
die eine reinerbige (RR), wie auch für die beiden mischerbigen (Rw) Blumen.
1/4 der Blumen prägt dagegen den Phänotyp des rezessive Gens (w) aus. Bei der Kreuzung von zwei
heterozygoten Blumen kommt es nämlich auch zur Kombination der rezessiven Gene (w) und (w) und somit zu
einer weißen Blumen (ww).
Während sich der Phänotyp im Verhältnis 3 (rote) zu 1 (weiße) ausbildet, besitzt der Genotyp ein Verhältnis
von 1 (homozygot rot) zu 2 (heterozygot rot) zu 1 (homozygot weiß).
Intermediäre Erbgänge unterscheiden sich bei der phänotypischen Merkmalsausprägung insoweit nur von den
dominant-rezessiven Erbgängen, als dass heterozygote Blumen die Mischfarbe erhalten. Damit erhält man ein
Verhältnis von 1 (homozygot rot) zu 2 (heterozygot pink) zu 1 (homozygot weiß).
Hinweis: Auch für die zweite Mendelsche Regel gilt, dass diese nur für Merkmale gültig ist, die monogenetisch vererbt werden!
Spaltungsregel bei dominant-rezessiven Erbgängen
Spaltungsregel bei intermediären Erbgängen
Zusammenfassung